Patienteninformation zum Datenschutz
Informationen gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung von Daten in der Arztpraxis.
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten in unserer Praxis.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Praxisname: Dr. med. Monika Armbruster
Anschrift: Emmishoferstraße 3c, 78462 Konstanz
2. Zweck der Datenverarbeitung
Damit wir Sie behandeln können, müssen wir eine Patientenakte anlegen und damit personenbezogene Daten (Stammdaten und Gesundheitsdaten) von Ihnen verarbeiten. Das schreibt nicht nur das Gesetz vor, sondern es ist für die Behandlungsqualität unabdingbar. Zu den vom Gesetz besonders geschützten Gesundheitsdaten gehören beispielsweise von uns und andere Ärzten erhobene Befunde, Anamnese, Diagnose und Therapievorschläge.
Eine Übersicht der zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen kann dem Anhang entnommen werden.
Einwilligungserklärung zur Erhebung / Übermittlung von Patientendaten
Wir übermitteln Ihren personenbezogenen Daten nur mit Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Soweit Sie eingewilligt haben, können wir Ihre Daten auch zu bestimmten anderen als den Behandlungszwecken verwenden, wie z.B. Praxismailings, Informationen, Terminierung, die Sie betreffen.
3. Empfänger Ihrer Daten
Im Rahmen Ihrer Behandlung kann es sein, dass wir mit anderen Ärzten und sonstigen Leistungserbringern zusammenarbeiten, an die wir auch Daten von Ihnen übermitteln müssen. Dazu gehören beispielsweise auch Labore, mit denen wir zusammenarbeiten, um bestimmte Werte (Blutwerte) erstellen zu lassen, die wir für die Behandlung und Diagnosen benötigen. Hier ist unten die Übersicht der für Ihre Untersuchung zuständigen Kooperationspartner:
Für das Labor:
- Labor Dr. Brunner, Konstanz
- Labor Dr. Zimmermann/Amedes, Wasserburg
- Labor Dr. Enders, Labor Amedes, Hamburg
Praxen:
- Praxis Pathologie Überlingen,
- Praxis Dr. Nauth, Ultraschall + Zytologie, Konstanz
- Praxis Dr. Braig, Innere Medizin, Konstanz
Für die Kliniken
- Klinikum Konstanz
- Klinikum Singen
- Klinikum Radolfzell
- Kantonspital Münsterlingen
- Universitätskliniken: Freiburg, Tübingen, Ulm
Ferner sind wir verpflichtet, den bei Ihnen entnommenen Abstrich im Rahmen der Krebsvorsorge oder einer zytologischen Abstrichkontrolle sowie die dazugehörenden Unterlagen mit Ihrem Patientendaten, 10 Jahre zu archivieren. Diese Archivierung erfolgt in unserer Praxis und im zytologischen Labor Dr. Zimmermann.
Darüber hinaus bestehen gesetzliche Vorgaben zur Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung, Ihrer Krankenkasse, dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung und Ärztekammern. Im Einzellfall übermitteln die Daten mit Ihrem Einverständnis an weitere berechtigte Empfänger.
4. Ihre Rechte
Die gesetzlichen Regelungen räumen Ihnen einige Rechte ein.
So steht Ihnen das Recht zu,
Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogene Daten zu erhalten,
unrichtige Daten berichtigen zu lassen,
unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,
Hinweis: Ihre Patientenakte wird von uns nur solange aufbewahrt, wie es für die Behandlung erforderlich ist und es den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen,
Ihre Daten an andere von Ihnen bestimmte Stellen übertragen zu lassen. Dazu ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich.
Soweit Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten eingewilligt haben, haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Wir weisen darauf hin, dass damit gegebenenfalls eine weitere Behandlung nicht mehr möglich ist.
Sie haben das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Würtemberg, Königstraße 10 a, 70172 Stuttgart
Stand: Mai 2018
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in der Arztpraxis
- Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b)
- Rechtsgrundlagen für die Übermittlung an andere Ärzte sind der Behandlungs-vertrag sowie § 73 Absatz 1b SGB V für den Zweck der Mit-/Weiter-Behandlung und Dokumentation der Behandlung. >
- Rechtsgrundlagen für die Übermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung sind insbesondere §§ 294 ff. V; §§ 12, 106 SGB V; §295 Absatz 1a SGB V; §§ 298, 299 SGB V für folgende Zwecke:
- Abrechnung der ärztlichen Leistungen
- Abrechnungsprüfung
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Gesetzlich vorgesehene Weiterleitung durch die Kassenärztliche Vereinigung an die zuständige Krankenkasse.
- Rechtsgrundlagegrundlagen für die Übermittlung an Krankenkassen sind besondere §§ 294 ff. SGB V, § 291 Absatz 2b SGB V, § 36, Abs. 1 BMV-Ä ( im Falle von § 44 Abs. 4 SGB V mit Ihrer Einwilligung zum Zweck des Feststellung der Leistungsabrechnung gemäß den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien).
- Rechtsgrundlage für die Übermittlung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ist $ 276 SGB V für den Zweck der Prüfung, Beratung und Begutachtung.
- Rechtsgrundlage für die Übermittlung an privatärztliche Verrechnungsstellen ist ausschließlich Ihre ausdrückliche Einwilligung für den Zweck der Abrechnung privater Leistungen
Darüber hinaus können sich weitere Datenübermittlungspflichten aus anderen gesetzlichen Vorgaben ergeben.